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Keine verbindliche Maskenpflicht am Recyclinghof Bodenwöhr

Aufgrund der aktuellen Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung zum 3. April 2022  gilt ab sofort keine verbindliche Maskenpflicht am Recyclinghof Bodenwöhr. Selbstverständlich bleibt es aber den anliefernden Bürgerinnen und Bürgern selbst überlassen, auf freiwilliger Basis eine Maske zu tragen.

Angesichts der nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen soll aber weiter auf einen Mindestabstand von 1,5 m geachtet werden, weshalb nach wie vor auch keine Hilfestellung durch das Personal beim Entladen der Fahrzeuge bzw. Einbringen der Abfälle in die Container erfolgen kann.