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Keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske auf dem Recyclinghof

Nach dem Erlass der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. August 2021 gibt es seit 2. September unter freiem Himmel generell keine Maskenpflicht mehr bzw. richtet sich nach den neuen allgemeinen Regeln in Abhängigkeit von der Krankenhausampel. Damit entfällt auch bis auf weiteres die Verpflichtung zum Tragen einer Maske auf dem Recyclinghof.

Dessen ungeachtet muss weiterhin vor Ort auf Hygieneaspekte geachtet werden. Der notwendige Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zwischen den Personen ist weiterhin einzuhalten. Das Personal des Recyclinghofes kann keine unmittelbare Hilfestellung bei der Entsorgung geben.