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Standsicherheitsprüfung der Grabsteine in den gemeindlichen und kirchlichen Friedhöfen

Alle Grabsteine müssen - nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft - mindestens einmal jährlich auf ihre Standsicherheit hin überprüft werden.

Diese findet am Mittwoch, den 19. April 2023 in den gemeindlichen Friedhöfen:

  • Bodenwöhr „Klause“ ab ca. 13:15 Uhr,
  • Taxöldern ab ca. 14:15 Uhr

und in den kirchlichen Friedhöfen:

  • Neuenschwand ab ca. 12:00 Uhr
  • Bodenwöhr „Ludwigsheide“ ab ca.12:45 Uhr

statt.

Die Prüfung übernimmt in diesem Jahr die Fachfirma BSK Torsten Köster aus Henningsdorf.

Die Grabnutzungsberechtigen können jederzeit daran teilnehmen.

Sollten Mängel festgestellt werden, so erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung an den Nutzungsberechtigten des betroffenen Grabes.