Die Gemeinde Bodenwöhr weist darauf hin, dass das Abhängen sowie Beschädigen bzw. Zerstören der Wahlplakate kein Kavaliersdelikt darstellt und nach dem Strafgesetzbuch geahndet wird. Geldstrafen und sogar bis zu zwei Jahre Haft wegen Sachbeschädigung können die Folge sein.
Erfahrungsgemäß weisen wir aber auch darauf hin, das vor allem Papierplakate bei der derzeitigen Witterung sehr schnell aufweichen und einfache Tackerklammern diese dann nicht halten können.
Die Gemeinde Bodenwöhr appelliert nochmal an alle, einen fairen und respektvollen Wahlkampf zur führen, der zu einem guten Miteinander in unserer Gemeinde beiträgt.
Dies gilt für das Beschädigen von Plakaten aber auch für öffentlich ausgesprochene Anschuldigungen, welche alle unter Generalverdacht stellen.