Standesamtliche Trauung
Was muss ich vor der Trauung erledigen?
Bevor es zur eigentlichen Trauung kommt, muss die beabsichtigte Eheschließung angemeldet werden. Die Anmeldung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei welchem einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnsitz). Die Ehe kann dann aber in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Verlobte, die nicht in der Gemeinde Bodenwöhr wohnen, können somit trotzdem in Bodenwöhr heiraten, wenden sich aber zuvor an das für sie zuständige Standesamt. Dieses informiert Sie darüber, welche Unterlagen Sie benötigen. Sobald Sie sämtliche Unterlagen eingereicht haben, werden diese an unser Standesamt weitergeleitet.
Nach Eintreffen der notwendigen Unterlagen können Sie alles weitere mit unseren Standesbeamten besprechen.
Trauung im Sitzungssaal
Die Verlobten können sich im Sitzungssaal der Gemeinde Bodenwöhr trauen lassen. Das Trauzimmer bietet für ca. 50 Personen Platz.
Bei der standesamtlichen Trauung fragt der Standesbeamte die Eheschließenden, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Antworten beide mit "ja", sind sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute. Bei der Eheschließung können auf Wunsch bis zu zwei Trauzeugen anwesend sein.
Ihre Standesbeamten im Überblick
Thomas Brückner
Leiter Standesamt
Schwandorfer Straße 20
92439 Bodenwöhr
Zimmer 1 - Erdgeschoss
Tel.: 0 94 34 / 94 02 - 17
Fax: 0 94 34 / 94 02 - 20
E-Mail: t.brueckner@bodenwoehr.de
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag
8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 17:30 Uhr
Helga Zwerenz
Standesbeamtin
Schwandorfer Straße 20
92439 Bodenwöhr
Zimmer 1 - Erdgeschoss
Tel.: 0 94 34 / 94 02 - 16
Fax: 0 94 34 / 94 02 - 20
E-Mail: h.zwerenz@bodenwoehr.de
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr